Qualitätsbeauftragteim Gesundheits- und Sozialwesen bewerten die Qualität der Dienstleistungen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens mit dem Ziel, diese zu sichern beziehungsweise zu optimieren.
Die Weiterbildung im Überblick
Die Weiterbildung für Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine berufliche Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist.
Das heißt, die Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern durchgeführt und dauern in Vollzeit mehrere Tage, in Teilzeit und Fernunterricht sogar bis zu 6 Monate.
Qualitätsbeauftragteim Gesundheits- und Sozialwesen prüfen beispielsweise die pflegerische Versorgung in Krankenhäusern, Altenheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Sozialstationen. Dazu analysieren sie Arbeitsabläufe vor Ort und befragen Mitarbeiter/innen. Abschließend erstellen sieeinen Qualitätsbericht genauso wie Optimierungsvorschläge. Dabei kann es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur Kosteneinsparung oder zur besseren Kommunikation zwischen verschiedenen Abteilungen handeln.
Abgesehen davon, gehört auch die Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems zu ihren Aufgaben. Dazu erstellen Qualitätsbeauftragte beispielsweise Qualitätsmanagement-Handbücher (QMH), indem die Abläufe in Form von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen festgehalten werden.
“Wir beide haben uns schon für ein neues Jobangebot mit deutlich besserer Vergütung und Wertschätzung entschieden.”