Aufgaben und Tätigkeiten der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen und betreuen Patienten. Aufmerksam beobachten sie deren Gesundheitszustand, um Veränderungen frühzeitig feststellen zu können. Nach ärztlichen Anweisungen führen sie medizinische Behandlungen durch. Sie bereiten Patienten auf diagnostische, therapeutische oder operative Maßnahmen vor und assistieren bei Untersuchungen und operativen Eingriffen. Zudem übernehmen sie Aufgaben in der Grundpflege. Beispielsweise betten sie pflegebedürftige Patienten und helfen ihnen bei Nahrungsaufnahme und Körperpflege. Außerdem übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie die Dokumentation der Pflegemaßnahmen. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen.

Bei der Behandlungspflege betreuen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen Patienten in Fachabteilungen wie Chirurgie, Innere Medizin, Psychiatrie, Gynäkologie, Onkologie und Orthopädie, aber auch ambulant.

Nach ärztlicher Verordnung verabreichen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen beispielsweise Medikamente, versorgen Wunden und legen Verbände und Schienen an. Sie führen Punktionen, Infusionen, Transfusionen etc. durch oder assistieren Ärzten und Ärztinnen dabei. Je nach Krankheit oder Verletzung wenden sie ggf. auch physikalische Maßnahmen an, beispielsweise medizinische Bäder, Inhalationen und Bestrahlungen. Zudem bereiten sie ihre Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vor und betreuen sie dabei.

Um den Genesungsverlauf festzustellen, achten sie auf Aussehen, Schlaf und Appetit ihrer Patienten, messen regelmäßig Temperatur, Blutdruck, Puls und Körpergewicht. Sie werten die Daten aus, dokumentieren diese systematisch und informieren die behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Außerdem erstellen sie Pflegepläne, überwachen deren Verlauf und modifizieren sie ggf., um den Patienten die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen.

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Sandra H. & Jessica B.

Bindeglied zwischen Arzt und Patient

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen assistieren bei ärztlichen Maßnahmen wie operativen Eingriffen oder Untersuchungen. Dazu bereiten sie die jeweilige Maßnahme vor und sind an deren Durchführung beteiligt, beispielsweise reichen sie Instrumente zu. Dabei obliegt ihnen auch die medizinische und psychische Betreuung der Patienten.

Sie setzen ärztliche Anweisungen eigenverantwortlich um. Da sie mit schweren Schicksalen von Patienten konfrontiert werden und mitunter auch Sterbende pflegen, sollten sie psychisch äußerst belastbar sein.

Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Patienten und deren Angehörige über anstehende Pflegemaßnahmen und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu informieren und sie zur Selbsthilfe anzuleiten. Bei der ergonomischen oder behindertengerechten Gestaltung von Wohn- und Arbeitsumfeld stehen sie ihnen beratend zur Seite und informieren Krankenkassen über die Nutzung von Hilfs- und Pflegemitteln. Zudem wirken sie bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit im medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung mit und führen in diesem Rahmen auch Beratungen durch. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die im Fallmanagement arbeiten, erstellen individuelle Hilfepläne und Pflegearrangements und sorgen für die Verknüpfung von ärztlicher Behandlung, Pflege, sozialer und hauswirtschaftlicher Unterstützung.

Wenn sie als Pflegeexperten bzw. Pflegeexpertinnen tätig sind, betreuen sie z.B. Frauen mit Brusterkrankungen vor, während und nach der Behandlung.

Organisieren und Verwalten

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen übernehmen zudem administrative Aufgaben. Mit Krankenhausinformationssystemen erledigen sie Dokumentations-, Kodier-, Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten. Sie überwachen und verwalten den Materialbestand und Arzneimittelvorrat und bestellen rechtzeitig nach.

Pflegemaßnahmen und Beobachtungen dokumentieren sie sorgfältig in Patientenakten, aus denen sie ggf. auch den Pflegebedarf ermitteln. Sie erstellen Pflegepläne und koordinieren Pflege- und Behandlungsprozesse in Zusammenarbeit mit medizinischen und therapeutischen Fachkräften. Zudem sind sie an der Qualitätssicherung beteiligt. Sie fungieren als Ansprechpartner für Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen während der praktischen Ausbildung sowie für Pflegehilfskräfte und Praktikanten.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, anpassen, dokumentieren und sichern
    • Pflegebedarf der Patienten ermitteln und in der Pflegeplanung mitwirken
    • Pflegemaßnahmen und Beobachtungen dokumentieren, z.B. in Patientenkurven, Pflegeprotokollen und sonstigen Patientenakten, i.d.R. unter Anwendung spezifischer Softwaresysteme
    • bei Konzepten und Maßnahmen der Qualitätssicherung mitwirken
  • bei pflegebedürftigen Personen Maßnahmen der Grundpflege durchführen, dabei patientenorientiert und kultursensibel pflegen
    • bei der Körperpflege und Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, z.B. beim Waschen oder Baden, beim Haare waschen, beim Aufstehen und Gehen
    • Patienten betten und lagern; ggf. Lagerungshilfsmittel anwenden, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus oder Thrombose (Verschluss eines Blutgefäßes) ergreifen
    • Speisen und Getränke austeilen und ggf. bei der Nahrungsaufnahme helfen
  • Maßnahmen der Behandlungspflege, der speziellen Pflege und (Pflege-) Maßnahmen in besonderen Situationen durchführen, dabei patientenorientiert und kultursensibel pflegen
    • Patientendaten ermitteln, Patienten z.B. nach Operationen oder während einer Therapie beobachten; Temperatur, Blutdruck, Puls, Körpergewicht messen
    • körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse und Probleme der Patienten erkennen und beurteilen
    • ärztliche Verordnungen ausführen, z.B. Medikamente verabreichen, Wunden versorgen, Verbände und Schienen anlegen
    • Punktionen , Infusionen , Transfusionen, Blutentnahmen, Spülungen durchführen bzw. dabei helfen
    • Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und während solcher Maßnahmen betreuen (z.B. bei Röntgenuntersuchungen, Funktionsüberprüfungen, Operationen)
    • Nachtwachen durchführen
    • Sterbende begleiten und pflegen, Verstorbene versorgen
  • Organisieren und Verwalten
    • Pflegeberichte schreiben; pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten erledigen
    • Arzneimittel nach Vorschriften verwalten
  • Patienten und Angehörige beraten, anleiten
    • in Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation mitwirken, insbesondere Patienten und Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen informieren und zur Selbsthilfe anleiten
    • bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit im medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung mitwirken
    • Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen
    • individuelle psychosoziale Hilfestellung leisten

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/in lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.

Fähigkeiten

  • Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Durchschnittliches sprachliches Denken (Beispiele siehe unter Kenntnisse und Fertigkeiten)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. frühzeitiges Erkennen von Krankheitssymptomen)
  • Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Namen und individuelle Besonderheiten trotz häufigem Wechsel der zu betreuenden Personen)
  • Umstellungsfähigkeit (z.B. schnelles Wechseln zwischen Tätigkeiten, etwa in Notfallsituationen)
  • Handgeschick (z.B. Durchführen von physikalischen Maßnahmen, etwa Inhalationen oder Bestrahlungen)
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Vorbereiten von Gesundheitsmaßnahmen, etwa Untersuchungen, Operationen)
  • Pädagogisches Geschick (z.B. Motivieren von Patienten zur Nahrungsaufnahme)


Hinweis:
Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen von Anweisungen im Zusammenhang mit Untersuchungen oder operativen Eingriffen)
  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Beraten von Patienten und Angehörigen über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen)
  • Textverständnis (z.B. Lesen und verstehen ärztlicher Anweisungen)
  • Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Schreiben von Pflegeberichten)