Die Ausbildung zur Altenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpflegerin im Überblick

Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und dokumentieren Patientendaten.

Die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegerin ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege.

Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Typische Branchen –  nach der Ausbildung zur Altenpflegerin sowie Gesundheits- und Krankenpflegerin

Altenpflegehelfer/innen ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Sie finden Beschäftigung in

  • Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
  • Altenwohn- und Altenpflegeheimen
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • ambulanten Pflegediensten
  • Wohnheimen für Menschen mit Behinderung

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen

Persönliche Anforderungen bei der Ausbildung zur Altenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpflegerin

Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.

  • Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. ausdauerndes, engagiertes und bereitwilliges Durchführen von Maßnahmen der Grundpflege bei pflegebedürftigen Personen)
  • Sorgfalt (z.B. genaues, fehlerfreies Arbeiten bei der Dokumentation medizinischer Daten; sorgfältiges Behandlung von Patienten)
  • Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. genaues, vorschriftsmäßiges Verabreichen von Medikamenten, um Leben und Gesundheit der Patienten zu schützen)
  • Entscheidungsfähigkeit (z.B. rasches Entscheiden über angemessene pflegerische Maßnahmen bei Patienten)
  • Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Planen und Koordinieren von Pflegemaßnahmen)
  • Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen über persönliche und medizinische Daten der Patienten wahren)
  • Psychische Belastbarkeit (z.B. leistungsfähig und freundlich bleiben bei Einsatz in der Notfallambulanz)
  • Psychische Stabilität (z.B. zugewandtes Verhalten und gleichzeitige professionelle Distanz bei der Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen im Trauerprozess)
  • Kommunikationsfähigkeit (z.B. Informieren von Angehörigen und Patienten über den Behandlungsverlauf, Eingehen auf deren Rückfragen)
  • Kontaktbereitschaft (z.B. rasches und unkompliziertes Aufbauen, Vertiefen und Halten von Kontakten zu Patienten)
  • Konfliktfähigkeit (z.B. angemessenes Umgehen mit verwirrten oder aggressiven Patienten in der Psychiatrie)
  • Beherrschtheit / Selbstkontrolle (z.B. Ruhe bewahren im Umgang mit ungeduldigen, schwierigen Patienten)
  • Einfühlungsvermögen (z.B. Gespür für die Ängste und Nöte von kranken Menschen sowie deren Angehörigen zeigen)
  • Freundlich-gewinnendes Wesen (z.B. Aktivieren und Motivieren von Patienten, um den Therapieerfolg zu fördern)
  • Durchsetzungsvermögen (z.B. argumentatives Überzeugen der Kranken von der Notwendigkeit der Maßnahmen der Behandlungspflege)

“Wir beide haben uns schon für ein neues Jobangebot mit deutlich besserer Vergütung und Wertschätzung entschieden.”

Sandra H. & Jessica B.

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernen Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beispielsweise:

  • welche Krankheitsursachen und Krankheiten es gibt, wie Krankheiten vorgebeugt wird, wie sie diagnostiziert und behandelt werden
  • Erstellung einer Fieberkurve, wie Blut entnommen wird und Röntgenuntersuchungen vorbereitet werden
  • Erste Hilfe Leistungen
  • Aufnahme von Patienten sowie Verlegung oder Entlassung
  • assistieren von Ärztinnen und Ärzten, ärztliche Maßnahmen, Operationen und Visiten vor- und nachbereitet
  • erlernen von Pflegetechniken und wie man sie anwendet (zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen, Infusionen; spezielle Pflege von Augen, Ohren, Nase, Mund und Haut)
  • ermitteln des Pflegebedarfs sowie Pflegepläne und -dokumentationen erstellt
  • das soziale Umfeld der zu pflegenden Person sowie ethnische, interkulturelle, religiöse und ethische Faktoren einzubeziehen
  • bei Umsetzungen von Rehabilitationskonzepten mitwirken
  • das erlernen rechtlichen Rahmenbestimmungen in der Krankenpflege

Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.

Praktische Ausbildung zur Altenpflegerin und der Gesundheits- und Krankenpflegerin

Während der praktischen Ausbildung in der Klinik und im Pflegeheim werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und auf den verschiedenen Stationen der Klinik oder im Pflegeheim angewendet. Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflege müssen diverse Abteilungen durchlaufen und in der Altenpflege sowohl die Gerontopsychiatrie, wie auch stationäre und ambulante Pflege in Außerhaus Praktika erfahren und erleben.

Zusatzkenntnisse
Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.

Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu Gesundheits- und Krankenpflegerin

Der Unterricht erfolgt überwiegend (1.600 Stunden) gemeinsam für zukünftige Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. In einer Differenzierungsphase werden weitere 500 Stunden speziell der Gesundheits- und Krankenpflege gewidmet.
Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt:

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften: 950 Stunden
  • Naturwissenschaftliche pflegerelevante Kenntnisse der Medizin: 500 Stunden
  • pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften: 300 Stunden
  • Rechtliche, Politische und wirtschaftliche pflegerelevante Kenntnisse: 150 Stunden
  • frei verteilbare Stunden (je nach Schule unterschiedlich verteilt, z.B. auf Unterricht oder Projektstunden): 200 Stunden

Summe: 2.100 Stunden

Praktische Ausbildung im Krankenhaus

  • Gemeinsamer Ausbildungsteil für Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin („allgemeiner Bereich“):
    • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern innere Medizin, Geriatrie , Neurologie ,Chirurgie, Gynäkologie , Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten: 800 Stunden
    • Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten: 500 Stunden
  • Spezieller Ausbildungsteil für Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin („Differenzierungsbereich“):
    • stationäre Pflege in den Fächern innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie : 700 Stunden
    • auf allgemeinen und Differenzierungsbereich frei verteilbare Stunden (je nach Schule unterschiedlich): 500 Stunden

Summe: 2.500 Stunden