Aufgaben und Tätigkeiten der Betreuungskraft nach §43 SGB XI kompakt

Die Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiterin übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen, z.B. von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Betreuungskräfte helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und begleiten die zu betreuenden Personen im Umgang mit der neuen Lebenssituation. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an. Darüber hinaus führen Betreuungskräfte hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese, und sie erledigen organisatorische Tätigkeiten am Computer. Sie sind Ansprechpartner/innen sowohl der zu betreuenden Menschen selbst als auch der Angehörigen.

Aufgaben und Tätigkeiten der Betreuungskräfte

Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiterin unterstützen hilfs- und pflegebedürftige Menschen.

Unterstützen und fördern

Die meisten Menschen wollen auch im fortgeschrittenen Alter, bei Krankheit oder Behinderung ein aktives und weitgehend selbstbestimmtes Leben führen – sei es in einem Pflegeheim, einer betreuten Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiterin unterstützen sie dabei. Sie motivieren z.B. Heimbewohner/innen zu Beschäftigung und Freizeitaktivitäten, malen, basteln, singen und musizieren mit ihnen, lesen ihnen vor oder spielen Brett- und Kartenspiele mit ihnen. Zudem regen sie die Menschen zu körperlicher Bewegung an, z.B. durch Gymnastikübungen oder Tänze.

Je nach Ausstattung der Einrichtung kochen und backen Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiterin zusammen mit den zu betreuenden Menschen. Oder sie motivieren sie zu leichter Gartenarbeit, pflegen gemeinsam mit ihnen die Zimmerpflanzen oder füttern die Haustiere. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiterin organisieren auch Feste und Ausflüge zu kulturellen Veranstaltungen, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen oder begleiten Menschen beispielsweise zum Gottesdienst oder auf den Friedhof.

Unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte der Betreuungskräfte

Neben den Betreuungsaufgaben erledigen Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiterin hauswirtschaftliche Tätigkeiten, bereiten beispielsweise Mahlzeiten zu und servieren sie. Sie unterstützen hilfsbedürftige Menschen, die (weiter) in ihren Privatwohnungen leben, z.B. bei der Hausarbeit, begleiten sie bei Arztbesuchen oder Behördengängen, gehen mit ihnen spazieren und erledigen Einkäufe und Besorgungen. Betreuungskräfte ermutigen sie zu sozialen Kontakten und beraten Angehörige. Auch in schwierigen Lebenssituationen stehen sie den zu betreuenden Menschen zur Seite, z.B. wenn der Ehepartner stirbt, und helfen ihnen dabei, ihr Leben neu zu ordnen. So stellen sie Kontakte zu sozialen Diensten und Behörden her, helfen beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen und bieten Gespräche an. Ältere Menschen mit Behinderung betreuen sie z.B. auch beim Übergang vom Berufsleben in die Rente.

Ob bei der Planung von Freizeitaktivitäten und Einkäufen oder bei der Bearbeitung von Formularen: Organisatorische und Büroarbeiten können ebenfalls zum Aufgabenspektrum gehören. Insbesondere in Heimen arbeiten Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiterin nach Dienst- bzw. Stationsplänen, teilweise auch in Schichtarbeit, und sind in den Heimalltag eingebunden.

“Wir beide haben uns schon für ein neues Jobangebot mit deutlich besserer Vergütung und Wertschätzung entschieden.”

Sandra H. & Jessica B.

Aufgaben und Tätigkeiten der Betreuungskraft

  • persönliche Gespräche mit den zu betreuenden Menschen führen
  • persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten anbieten, etwa Bewegungs- und Gedächtnisübungen, Kommunikations-, Mal- und Bastelangebote, Musik-, Film- und Gesellschaftsspielabende
  • Aktivitäten (einzeln oder in kleinen Gruppen) organisieren, z.B. Spaziergänge und Ausflüge, Ausstellungs-, Theater- oder Gottesdienstbesuche, hausinterne Veranstaltungen
  • mit den zu betreuenden Menschen gemeinsam Haustiere füttern und pflegen, Pflanzen pflegen
  • hauswirtschaftliche Arbeiten durchführen, z.B. Mahlzeiten zubereiten und servieren, Geschirr reinigen und aufräumen
  • bei Arztbesuchen und Behördengängen begleiten
  • Einkäufe, Besorgungen und Botengänge aller Art übernehmen oder dabei begleiten
  • soziale Betreuung und Beratung von hilfsbedürftigen Menschen sowie von deren Angehörigen übernehmen
  • Menschen mit Behinderung beim Übergang von der beruflichen Tätigkeit in den Ruhestand unterstützen
  • ältere Menschen im Umgang mit der neuen Lebenssituation betreuen und unterstützen
  • organisatorische und verwaltende Aufgaben erledigen

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten der Betreuungskraft

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.

Fähigkeiten

  • Knapp durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Knapp durchschnittliches sprachliches Denken (Beispiele siehe unter Kenntnisse und Fertigkeiten)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Wahrnehmen von kleinen, aber bedeutsamen Unterschieden im Reaktionsgeschehen der zu betreuenden Menschen)
  • Merkfähigkeit (z.B. Merken von Namen und individuellen Besonderheiten der zu betreuenden Menschen)
  • Umstellungsfähigkeit (z.B. Wechseln zwischen verschiedenen Tätigkeiten wie Mahlzeiten zubereiten, Reinigungstätigkeiten ausführen, lesen und vorlesen)
  • Handgeschick (z.B. Zubereiten und Servieren von Mittagessen; Abtragen und Reinigen des Geschirrs)
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Übernehmen von Einkäufen; Planen gemeinsamer Aktivitäten wie Ausstellungen, Theater, Veranstaltungen besuchen)
  • Pädagogisches Geschick (z.B. Anleiten und Motivieren der Menschen zu Beschäftigungen)

Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit Hauptschulabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten

  • Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen der Fragen und Probleme hilfsbedürftiger Menschen)
  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Führen von Gesprächen mit den zu betreuenden Menschen und deren Angehörigen)