Aufgaben und Tätigkeiten der Altenpflegerin

Altenpflegerin pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige sowie ältere Menschen. Dabei unterstützen sie diese bei Verrichtungen des täglichen Lebens, etwa bei der Körperpflege, beim Essen oder beim Anziehen. Abgesehen davon, sprechen sie mit ihnen über persönliche Angelegenheiten, motivieren sie zu aktiver Freizeitgestaltung und begleiten sie bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Vor allem bei der ambulanten Pflege arbeiten Altenpflegerin auch mit Angehörigen zusammen und schulen die in der Pflege. In der Behandlungspflege und Rehabilitation nehmen Altenpflegerin auch therapeutische sowie medizinisch-pflegerische Aufgaben wahr, z.B. wechseln sie Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente nach ärztlicher Verordnung. Altenpflegerin betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung und beraten sie auch motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.

Altenpflegerin: Pflegen und motivieren

Altenpflegerin behandeln ältere Menschen nicht nur, sondern sie beobachten ihre Krankheitsverläufe über einen längeren Zeitraum und versuchen, selbstständige Kompetenzen der zu Pflegenden zu erhalten bzw. zu aktivieren – auch im Sinne einer Rehabilitation. Dazu führen Altenpflegerin z. B. Bewegungstrainings durch. Je nach Bedarf helfen Altenpflegerin im Rahmen der Grundpflege bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Ebenso helfen sie bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und bei der Essensaufnahme. Im psychosozialen Bereich betreuen und beraten Altenpfleger/in ältere Menschen in vielfältiger Weise. Sie gestalten Feste, Ausflüge und Veranstaltungen selbstständig oder in Zusammenarbeit mit den Senioren. Sie fördern und verbessern durch geeignete Maßnahmen die Kommunikation der älteren Menschen untereinander und bieten helfende Gespräche an, um zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern und einer Isolation und Vereinsamung vorzubeugen. Dabei gehen sie auch auf mögliche kulturelle Besonderheiten bei Menschen mit Migrationshintergrund ein.

Besonders in der häuslichen Pflege unterweisen Altenpflegerin Familienangehörige in Pflegetechniken, etwa im korrekten Lagern und im Gebrauch von Hilfsmitteln. Auch das Begleiten Sterbender und das Versorgen Verstorbener gehört zum pflegerischen Aufgabenbereich.

Darüber hinaus spielt die Qualitätssicherung der Arbeit eine große Rolle, umso mehr, als es um die Pflege und Betreuung von Menschen geht. Um die nötige Qualität zu gewährleisten, handeln Altenpflegerin beispielsweise nach der „Berufsordnung für professionell Pflegende“ des Deutschen Pflegerates e.V.

“Wir beide haben uns schon für ein neues Jobangebot mit deutlich besserer Vergütung und Wertschätzung entschieden.”

Sandra H. & Jessica B.

Aufgaben und Tätigkeiten der Altenpflegerin

  • betreuungsbedürftige alte Menschen in stationären und ambulanten Einrichtungen oder zu Hause eigenverantwortlich und umfassend betreuen und pflegen
    • Grundpflegemaßnahmen ausführen, bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln und ggf. beim Essen helfen, dabei patientenorientiert und kultursensibel pflegen
    • die Betreuten aktivieren, z.B. zu regelmäßiger Bewegung anregen, zu Bewegungs- und Atemübungen anleiten und dabei helfen
  • nach ärztlicher Verordnung Maßnahmen der Behandlungspflege durchführen und bei der Rehabilitation helfen
    • Medikamente richten und verabreichen
    • spezielle Pflegemaßnahmen durchführen (etwa Einläufe, Spülungen und Injektionen durchführen, Verbände wechseln, mit Salben einreiben, Infusionen legen)
  • Kooperieren, Beobachten und Dokumentieren
    • Betreute auf Veränderungen ihres jeweiligen Zustands beobachten
    • Pflegemaßnahmen dokumentieren
    • mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zusammenarbeiten (z.B. Arztvisiten vorbereiten, über gesundheitliche und psychische Veränderungen informieren, Maßnahmen absprechen)
  • bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen helfen
  • alte Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten betreuen und beraten
    • bei der Erhaltung selbstständiger Lebensführung und sinnvoller Gestaltung des Tagesablaufs unterstützen
    • in schwierigen Lebenssituationen beraten, bei Krisen helfend eingreifen (z.B. nach Verlust des Ehepartners bei der Neuordnung des Lebens beraten und unterstützen)
    • Kontakt zu Diensten und Behörden herstellen und erhalten
  • Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen
  • Angehörige beraten und anleiten
  • bei der Freizeitgestaltung und der Pflege sozialer Kontakte unterstützen
  • Sterbende begleiten
  • Verstorbene versorgen
  • organisatorische und verwaltende Tätigkeiten der Altenpflege ausführen; z.B. Pflegeleistungen abrechnen; ggf. die Verwaltung des Nachlasses vorbereiten

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten der Altenpflegerin

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um Altenpflegerin lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.

Fähigkeiten der Altenpflegerin

  • Knapp durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen
  • Knapp durchschnittliches sprachliches Denken (Beispiele siehe unter Kenntnisse und Fertigkeiten)
  • Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Erkennen pflegerelevanter Krankheitsbilder und ihrer Symptome etwa während der Nachtwache)
  • Merkfähigkeit (z.B. Gedächtnis für Namen und individuelle Besonderheiten trotz häufigem Wechsel der zu betreuenden Personen)
  • Umstellungsfähigkeit (z.B. Wechseln zwischen Tätigkeiten der Körperpflege, dem Zubereiten von Mahlzeiten, dem An- und Auskleiden)
  • Handgeschick (z.B. Wechseln von Verbänden oder Einreiben mit Salben)
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (z.B. Organisieren der pflegerischen Arbeiten wie Körperpflege und Essensausgabe auf einer Pflegestation)
  • Pädagogisches Geschick (z.B. Motivieren und Aktivieren älterer Menschen im Tagesablauf)

Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Altenpflegerin

  • Verständnis für mündliche Äußerungen (z.B. Verstehen von Äußerungen hilfsbedürftiger älterer Menschen)
  • Mündliches Ausdrucksvermögen (z.B. Kommunizieren mit alten Menschen, Angehörigen, Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen oder Behörden; Anleiten von betreuten Menschen bei aktivierenden Maßnahmen)
  • Textverständnis (z.B. Lesen und Verstehen von Pflegedokumentationen und Pflegeplanungen)
  • Schriftliches Ausdrucksvermögen und Rechtschreibsicherheit (z.B. Abfassen von Pflegeberichten)