Die Tätigkeit des Heilerziehungspfleger im Überblick

Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische, lebenspraktische und pflegerische Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie begleiten die zu Betreuenden stationär und ambulant bei der Bewältigung ihres Alltags.

 

Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger im Überblick

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert . Man benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Weiterbildung als Heilerziehungspfleger und die staatliche Anerkennung.

Heilerziehungspfleger ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen .
Sie dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, in Teilzeit 3-5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Typische Branchen

Heilerziehungspfleger finden Beschäftigung in
  • Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
  • ambulanten Diensten
  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Kindertageseinrichtungen
  • an Schulen

Aufgaben und Tätigkeiten

Heilerziehungspfleger begleiten und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie unterstützen die zu Betreuenden bei der Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten wie Einkauf oder Nahrungszubereitung und motivieren sie zu Freizeitbeschäftigungen wie Malen, Musizieren oder Schwimmen. Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite.
Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen
  • Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen
    • Patienten mit Behinderung in allen Situationen des Alltags helfen und unterstützen
    • Menschen mit Behinderung weitestgehende Selbstständigkeit sowie gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen (Inklusion)
    • für Hygiene und Bekleidung der Menschen mit Behinderung sorgen
    • Maßnahmen der Grundpflege bei kranken und bettlägerigen Menschen durchführen
    • hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen
    • Medikamente nach ärztlicher Verordnung registrieren, verwahren, bestellen und ausgeben
    • der Aufsichtspflicht nachkommen
    • Maßnahmen, Hilfe- und Begleitprozesse dokumentieren, z.B. Medikamentengabe, Tagesabläufe oder besondere Vorkommnisse
  • Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern, ggf. unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede (bei Personen mit Migrationshintergrund)
    • Förderpläne, beispielsweise im lebenspraktischen, musischen und sozialen Bereich, erstellen und umsetzen
    • pädagogische Maßnahmen für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten durchführen
    • therapeutische Maßnahmen anregen, organisieren und unterstützen
    • therapeutische Programme und schulische Bemühungen unterstützen
    • berufliche Eingliederung – auch auf dem freien Arbeitsmarkt – unterstützen
    • Eigenverantwortlichkeit der Menschen mit Behinderung durch geeignete Maßnahmen stärken
    • selbstständig lebende Menschen mit Behinderung individuell betreuen
    • Nachbetreuung und Begleitung beim Übergang in eine weitgehend selbstständige Wohn- und Lebensform übernehmen
  • Menschen mit Behinderung innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen pflegen und betreuen
    • ein Gruppenmilieu schaffen, in dem sich der Mensch mit Behinderung wohlfühlt
    • Hobby- und Freizeitaktivitäten unterstützen, anregen und umsetzen
    • künstlerisch-musische Aktivitäten fördern, z.B. Singen, Musizieren und Werken
    • gruppen- sowie heimübergreifende Veranstaltungen wie Ausflüge, Feste oder Feiern organisieren und gestalten
  • Menschen mit Behinderung in das soziale Umfeld inkludieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
    • Beziehungen mit den Angehörigen der betreuten Personen, wie Eltern, Verwandten und Freunden, anbahnen und unterstützen
    • Angehörige, Ehrenamtliche und potenzielle Arbeitgeber beraten und ggf. unterstützen, etwa bei der Hilfebedarfsermittlung oder bei der Auswahl sinnvoller Maßnahmen
    • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, beispielsweise Tage der offenen Tür in Einrichtungen; dabei informative Gespräche mit Besuchern und Interessenten führen