Die Verhinderungspflege ist eine Kostenübernahme für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr, in denen eine Ersatzkraft gewährt wird. Diese Ersatzpflegekraft wird benötigt, wenn die häusliche Pflegekraft vorübergehend verhindert ist oder sich im Urlaub befindet. Alternativ kann die zu pflegende Person auch in eine sogenannte Kurzeitpflegestelle gehen und dort für diesen Zeitraum gepflegt und betreut werden. Um die Unterbringung in der Kurzzeitpflge zu verhindern und die zu pflegenden Personen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen, wird hierfür die Verhinderungspflege angeboten.