Ein Testament dient dazu, den letzten Willen einer Person festzulegen. Das Testament soll sicherstellen, dass nach dem Tod der Person ihr Besitz an ihre Angehörigen so verteilt wird, wie es die verstorbene Person zu Lebzeiten gewollt hat. In Deutschland gibt es einen geregelten Anteil am Erbe, den die Kinder des Verstorbenen erhalten. Dieser beträgt 50% des Erbes. Alle anderen Vermögenswerte können im Rahmen des Testaments an beliebige Personen oder Institutionen vergeben werden. Das Testament kann bis zum Tod jederzeit geändert oder ergänzt werden. Es ist jedoch ratsam, das Testament von einem Notar errichten zu lassen, um es nach dem Tod verlesen zu lassen. Dies dient dazu, Konflikte oder Unsicherheiten zu vermeiden.