Pflegebedürftigkeit bezieht sich auf einen Zustand, in dem ein Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag alleine zu bewältigen. Dabei können Krankheiten, körperliche und geistige Behinderungen oder fortschreitendes Alter eine Rolle spielen. Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit sind abhängig vom körperlichen und geistigen Erscheinungsbild des Patienten. In der Pflegebedürftigkeit werden Art, Umfang und Dauer der Pflege des Patienten eingestuft. Die Einstufung erfolgt in den Stufen 1-5, unter Berücksichtigung von Krankheiten und Behinderungen wird die Pflegebedürftigkeit des Patienten berechnet. Der Bedarf wird anhand von Begutachtungsrichtlinien ermittelt und soll helfen, den Anspruch und die Pflegestufe des Patienten zu berechnen.