Das Heimgesetz Abgekürzt (HeimG) regelt seit dem 5. November 2001 alle rechtlichen Belange von Patienten. Das Heimgesetz gilt für alle Pflegeheime in Deutschland, die pflegebedürftige Patienten, wie Senioren oder Patienten mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, aufnehmen. Das Gesetz soll in erster Linie die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen des Patienten stärken. Das Gesetz beinhaltet alle gesetzlichen Regelungen, die eine lückenlose Versorgung der Patienten sicherstellen.