Die Heimaufsicht übernimmt die staatliche Aufsicht über alle stationären Heime für erwachsene Pflegebedürftige, aber auch für Heime mit erwachsenen Patienten mit einer Behinderung. Die Heimaufsicht prüft dabei genau die Einhaltung der Heime des Heimgestz(HeimG). Es erfolgt dabei eine genaue Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Qualität der gewährleisteten Betreuung und Pflege. Die Heimaufsicht steht den Heimen aber auch jederzeit zur Verfügung, um die professionelle Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe zu ermöglichen.