Das Betreuungsrecht ist ein Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1992 und umfasst rund 50 Gesetze. Es soll vor allem das Selbstbestimmungsrecht des Artikels 2 (1) des Grundgesetzes zusätzlich stärken. Das Gesetz sieht vor, dass bei einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt werden muss, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Die Aufgaben und Pflichten des Betreuers sind im Gesetz klar geregelt und dienen dem Schutz des Patienten.