Die Tätigkeit der Einrichtungsleitung im Überblick
Einrichtungsleitungplanen, organisieren und überwachen den Betrieb von ambulanten Pflegediensten beziehungsweise von Altenheimen, Altenpflegeheimen und Altenwohnheimen sowie die Versorgung und Unterbringung der Heimbewohner/innen.
AlsEinrichtungsleitung findet man Beschäftigung in
Altenheimen
Altenpflegeheimen
ambulanten Pflegediensten
Aufgaben und Tätigkeiten der Einrichtungsleitung kompakt
Einrichtungsleitung steuern alle Maßnahmen für den ordnungsgemäßen sowie wirtschaftlichen Betrieb einer Einrichtung der Altenpflege. Darüber hinaus erstellen sie Konzepte zum Qualitätsmanagement der Pflege ebenso wie der Versorgung und sorgen für deren Umsetzung, außerdem überwachen sie, die Pflegeorganisation und regeln den Personaleinsatz. Darüber hinaus erstellt die Einrichtungsleitung effizientes Controlling, sowie lückenlose Kostenrechnung ebenso wie kaufmännische Kalkulationen um den laufenden Betrieb der Einrichtung zu sicher. Neben ihren verwaltenden und konzeptionellen Arbeiten verhandeln sie mit Behörden und Krankenkassen, leiten die Pflegekräfte an und stehen den Heimbewohnern und deren Angehörigen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
das Pflegekonzept einer Altenpflegeeinrichtung zusammen mit dem Träger erarbeiten und umsetzen
Finanzierungs- und Investitionspläne erstellen, sowie die Einhaltung des Budgets kontrollieren und überwachen, genauso wie Aufgaben im Rechnungswesen selbst durchführen oder ihre Durchführung veranlassen und kontrollieren, außerdem Kalkulationen durchführen und statistische Daten über das Finanz- und Personalwesen sowie die Einnahmen und Ausgaben und die Auslastung der Einrichtung erheben und analysieren
Personal für die verschiedenen Bereiche der Altenpflegeeinrichtung (zum Beispiel Pflegepersonal, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) auswählen, einstellen, anleiten und qualifizieren, sowie Besprechungen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen organisieren
Investitionen planen und organisieren, ebenso wie die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und anderen Verbrauchsgütern regeln
den Schriftverkehr mit Behörden führen, sich um Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln kümmern, genauso wie Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
mit den Angehörigen der Pflegebedürftigen, Ärzten, Behörden und anderen Fachstellen Kontakt halten und die Zusammenarbeit koordinieren