Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin
Die Ausbildung zur Altenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpflegerin im Überblick
Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und dokumentieren Patientendaten.
Die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegerin ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege.
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Typische Branchen – nach der Ausbildung zur Altenpflegerin sowie Gesundheits- und Krankenpflegerin
Altenpflegehelfer/innen ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Sie finden Beschäftigung in
Krankenhäusern, Facharztpraxen oder Gesundheitszentren
Altenwohn- und Altenpflegeheimen
Einrichtungen der Kurzzeitpflege
ambulanten Pflegediensten
Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung
auf Krankenstationen oder in Hospitälern von Schiffen
Persönliche Anforderungen bei der Ausbildung zur Altenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpflegerin
Einige Merkmale des Arbeits- und Sozialverhaltens sind gleichermaßen für alle Berufe relevant und werden deshalb nicht gesondert erwähnt. Hierzu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Kritikfähigkeit sowie angemessene Umgangsformen. Zusätzlich werden die nachfolgend genannten berufsspezifischen Merkmale benötigt, um diesen Beruf ausüben zu können.
Leistungs- und Einsatzbereitschaft (z.B. ausdauerndes, engagiertes und bereitwilliges Durchführen von Maßnahmen der Grundpflege bei pflegebedürftigen Personen)
Sorgfalt (z.B. genaues, fehlerfreies Arbeiten bei der Dokumentation medizinischer Daten; sorgfältiges Behandlung von Patienten)
Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft (z.B. genaues, vorschriftsmäßiges Verabreichen von Medikamenten, um Leben und Gesundheit der Patienten zu schützen)
Entscheidungsfähigkeit (z.B. rasches Entscheiden über angemessene pflegerische Maßnahmen bei Patienten)
Selbstständige Arbeitsweise (z.B. eigenständiges Planen und Koordinieren von Pflegemaßnahmen)
Verschwiegenheit (z.B. Stillschweigen über persönliche und medizinische Daten der Patienten wahren)
Psychische Belastbarkeit (z.B. leistungsfähig und freundlich bleiben bei Einsatz in der Notfallambulanz)
Psychische Stabilität (z.B. zugewandtes Verhalten und gleichzeitige professionelle Distanz bei der Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen im Trauerprozess)
Kommunikationsfähigkeit (z.B. Informieren von Angehörigen und Patienten über den Behandlungsverlauf, Eingehen auf deren Rückfragen)
Kontaktbereitschaft (z.B. rasches und unkompliziertes Aufbauen, Vertiefen und Halten von Kontakten zu Patienten)
Konfliktfähigkeit (z.B. angemessenes Umgehen mit verwirrten oder aggressiven Patienten in der Psychiatrie)
Beherrschtheit / Selbstkontrolle (z.B. Ruhe bewahren im Umgang mit ungeduldigen, schwierigen Patienten)
Einfühlungsvermögen (z.B. Gespür für die Ängste und Nöte von kranken Menschen sowie deren Angehörigen zeigen)
Freundlich-gewinnendes Wesen (z.B. Aktivieren und Motivieren von Patienten, um den Therapieerfolg zu fördern)
Durchsetzungsvermögen (z.B. argumentatives Überzeugen der Kranken von der Notwendigkeit der Maßnahmen der Behandlungspflege)
“Wir beide haben uns schon für ein neues Jobangebot mit deutlich besserer Vergütung und Wertschätzung entschieden.”
Während des theoretischen und praktischen Unterrichts lernen Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beispielsweise:
welche Krankheitsursachen und Krankheiten es gibt, wie Krankheiten vorgebeugt wird, wie sie diagnostiziert und behandelt werden
Erstellung einer Fieberkurve, wie Blut entnommen wird und Röntgenuntersuchungen vorbereitet werden
Erste Hilfe Leistungen
Aufnahme von Patienten sowie Verlegung oder Entlassung
assistieren von Ärztinnen und Ärzten, ärztliche Maßnahmen, Operationen und Visiten vor- und nachbereitet
erlernen von Pflegetechniken und wie man sie anwendet (zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen, Infusionen; spezielle Pflege von Augen, Ohren, Nase, Mund und Haut)
ermitteln des Pflegebedarfs sowie Pflegepläne und -dokumentationen erstellt
das soziale Umfeld der zu pflegenden Person sowie ethnische, interkulturelle, religiöse und ethische Faktoren einzubeziehen
bei Umsetzungen von Rehabilitationskonzepten mitwirken
das erlernen rechtlichen Rahmenbestimmungen in der Krankenpflege
Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde unterrichtet.
Praktische Ausbildung zur Altenpflegerin und der Gesundheits- und Krankenpflegerin
Während der praktischen Ausbildung in der Klinik und im Pflegeheim werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und auf den verschiedenen Stationen der Klinik oder im Pflegeheim angewendet. Auszubildende zurGesundheits- und Krankenpflege müssen diverse Abteilungen durchlaufen und in der Altenpflege sowohl die Gerontopsychiatrie, wie auch stationäre und ambulante Pflege in Außerhaus Praktika erfahren und erleben.
Zusatzkenntnisse
Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen.
Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu Gesundheits- und Krankenpflegerin
Der Unterricht erfolgt überwiegend (1.600 Stunden) gemeinsam für zukünftige Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. In einer Differenzierungsphase werden weitere 500 Stunden speziell der Gesundheits- und Krankenpflege gewidmet.
Wissensgrundlagen werden in folgenden Bereichen vermittelt:
Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften: 950 Stunden
Naturwissenschaftliche pflegerelevante Kenntnisse der Medizin: 500 Stunden
pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften: 300 Stunden
Rechtliche, Politische und wirtschaftliche pflegerelevante Kenntnisse: 150 Stunden
frei verteilbare Stunden (je nach Schule unterschiedlich verteilt, z.B. auf Unterricht oder Projektstunden): 200 Stunden
Summe: 2.100 Stunden
Praktische Ausbildung im Krankenhaus
Gemeinsamer Ausbildungsteil für Auszubildende zurGesundheits- und Krankenpflegerin sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin („allgemeiner Bereich“):
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern innere Medizin, Geriatrie , Neurologie ,Chirurgie, Gynäkologie , Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten: 800 Stunden
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten: 500 Stunden
Spezieller Ausbildungsteil für Auszubildende zurGesundheits- und Krankenpflegerin („Differenzierungsbereich“):
stationäre Pflege in den Fächern innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie : 700 Stunden
auf allgemeinen und Differenzierungsbereich frei verteilbare Stunden (je nach Schule unterschiedlich): 500 Stunden